Institutionelles Schutzkonzept

Inhaltsverzeichnis

Vorwort/Einleitung
Präambel
Präventionsbausteine und gesetzliche Vorgaben
Risikoanalyse
Persönliche Eignung
Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
Unser Verhaltenskodex
Beschwerdewege
Nachhaltige Aufarbeitung und Qualitätsmanagement
Maßnahmen zur Stärkung
Aus- und Fortbildung
Ansprechpartner vor Ort

Einleitung/Vorwort
Unsere Pfarreiengemeinschaft Pfatter-Geisling umfasst die Pfarrei Mariä Himmelfahrt in Pfatter, Mariä Geburt in Geisling und die Expositur St. Georg in Gmünd.

Unser Selbstverständnis des christlichen Miteinander ist von Wertschätzung und Respekt gegenüber allen Menschen geprägt. Wir möchten insbesondere Kindern, Jugendlichen und allen anderen Schutzbefohlenen einen sicheren Ort bieten, an dem sie sich wohl, geschätzt und angenommen fühlen. Eine wichtige Aufgabe der Kirche ist es, Kinder und Jugendliche aktiv in das Leben der Pfarrgemeinde mit einzubeziehen, denn sie sind deren Zukunft.

Dazu gehört insbesondere auch der Schutz vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt. Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, sodass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haupt- und nebenamtliche als auch Ehrenamtliche, Prävention als eine gemeinsame Aufgabe ansehen und gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Achtsamkeit erfordert Aufmerksamkeit und Sensibilität. Handlungen dürfen nicht von der Überzeugung „Ich weiß was für dich gut ist“ bestimmt werden, es sollte vielmehr so sein „Ich versuche gemeinsam mit dir herauszufinden, was gut für dich ist“.

Die Deutsche Bischofskonferenz beschäftigt sich seit dem Bekanntwerden von sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der katholischen Kirche, intensiv mit diesem Thema. Es wurden daraufhin alle kirchlichen Einrichtungen aufgefordert, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen.

Aus diesem Grund wurde für unsere Pfarreiengemeinschaft ein solches Schutzkonzept erstellt. Dieses soll auf die Risiken in den verschiedenen Bereichen der Pfarreiengemeinschaft Pfatter-Geisling aufmerksam machen und die Achtsamkeit der Mitarbeiter fördern. Außerdem sollen verbindliche Strukturen und Regeln zur Prävention vor grenzüberschreitendem Verhalten und sexuellen Missbrauch geschaffen werden. Die beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen sollen es potenziellen Tätern so schwer wie möglich machen.

Damit frühzeitig Missbrauch gestoppt werden kann, soll eine Sensibilität geschaffen werden, denn dem Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Pfarreien messen wir höchste Bedeutung bei.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) wird in der aktuellen Fassung auf der Homepage der Pfarreiengemeinschaft Pfatter-Geisling veröffentlicht und liegt in gedruckter Form im Pfarrbüro aus.

Präambel:
In unserer Pfarreiengemeinschaft findet an vielen verschiedenen Orten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen statt. Es gibt z.B. eine intensive Messdienerarbeit, Kommunion- und Firmvorbereitung. Außerdem gibt es unterschiedliche Angebote, bei denen für kurze Zeit oder gelegentlich Kontakt mit Kindern besteht, wie z.B. Sternsingeraktionen, Pfarrfeste, Ministrantenausflüge und -aktionen, Mutter-Kind-Gruppen, Kindergottesdienste und Vorbereitung zur Kommunion oder Firmung.

Wir tragen dadurch große Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Es sollen sich die Kinder, die Jugendlichen und deren Eltern sicher sein können, dass die Schutzbefohlenen vor sexuellen Übergriffen, vor einer sexualisierten Atmosphäre und grenzverletzendem Verhalten geschützt werden.

In dem Schutzkonzept wird der Verhaltenskodex vorgestellt und ist für alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen in unserer Pfarreiengemeinschaft Pfatter-Geisling arbeiten, verbindlich.

Wir möchten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex an die Hand geben, damit sie einen sicheren Handlungsrahmen haben.

Präventionsbausteine und gesetzliche Vorgaben:

In § 3 PrävO wird der Begriff sexualisierte Gewalt nach kirchlichem recht definiert.

Die Prävention von sexualisierter Gewalt sowie das Institutionelle Schutzkonzept werden in Einstellungsgesprächen von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Rahmen von Klärungsgesprächen ehrenamtlich Tätiger in angemessenem Umfang thematisiert (vgl. § 6 PrävO).

Wir tragen Verantwortung dafür, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen tätig werden, die neben der fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen (vgl. § 6 PrävO).

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bzw. eine Straffreiheitserklärung (vgl. § 8 PrävO) sowie die unterschriebenen Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung des Bistums Regensburg (vgl. § 9 PrävO) verlangt.

Alle Verantwortlichen haben sich so zu verhalten, dass die ihnen anvertrauten Personen weder in ihrer sexuellen Integrität geschädigt noch gefährdet oder belästigt werden. Als Grundlage dafür sehen wir den Verhaltenskodex unserer Pfarreiengemeinschaft (s.u.) an, der auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung des Bistums verfasst wurde. Die Verantwortlichen für Aktionen, haben die zur Abwendung der Gefährdung, notwendigen Schritte entsprechend den gesetzlichen Regelungen einzuleiten, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen bekannt werden (vgl. § 11 PrävO).

Im Schutzkonzept werden Ansprechpartner aufgeführt (s.u.), die verbindliche interne wie externe Beratungs- und Beschwerdewege sicherstellen. Diese sind den unterschiedlichen Verantwortungsträgern durch die Einstiegsgespräche bekannt (vgl. § 10 PrävO).

Der Kirchenvorstand überprüft Hinweise auf räumliche Problembereiche und sorgt, soweit als notwendig erachtet, für die entsprechenden Maßnahmen.

Das Schutzkonzept wird in der Pfarrei veröffentlicht. Für die Zukunft wird es eine wichtige Aufgabe sein, das Schutzkonzept im Gemeindeleben zu verinnerlichen. Dies soll durch regelmäßige Schulungsangebote und Berichte geschehen. Weitere diesbezügliche Ideen und Aktivitäten müssen entwickelt werden. Das Schutzkonzept wird regelmäßig alle 30 Jahre überprüft. Notwendige Anpassungen müssen durch Pfarrgemeinderat und Kirchenver-waltung beschlossen werden.

Risikoanalyse:

Mit Hilfe eines Fragebogens wurde eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt um Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, zu erkennen. Dadurch konnten wir Mängel identifizieren und Bereiche erkennen, in denen der Bedarf an einem institutionellen Schutzkonzept besteht.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse flossen bei der Entwicklung des Schutzkonzeptes mit ein.

Es stellten sich einige Fragen, die mit Hilfe des Fragebogens besprochen wurden:

Wer soll geschützt werden?

Zielgruppen:
• Kinder und Jugendliche
Ministrantengruppe, Vorbereitung Erstkommunion und Firmung, Eltern-Kind-Gruppe, Bastel- und Musikgruppe
Aufgrund von Altersunterschieden zwischen Leiter und Gruppe, aufgrund der sozialen Rolle bzw. Position der Person, sind Macht und Abhängigkeitsverhältnisse denkbar. Es ist zu beachten, dass diese nicht ausgenutzt werden.
• Senioren
Seniorennachmittage, Besuche im Altenheim, Bringen der Krankenkommunion nach Hause.
Aufgrund der Hilfsbedürftigkeit können mansche Abhängigkeiten entstehen und aus-genutzt werden. Die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre sowie die richtige Zuordnung von Nähe und Distanz sollte immer wieder thematisiert werden.

Besondere Situationen:
Übernachtungen und 1:1 Situationen gehören bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Ausprägungen und Formen dazu. Die Verantwortlichen sind bzw. werden geschult und können deshalb mit den besonderen Herausforderungen umgehen.

Nähe und Distanz:
Beim Thema Nähe und Distanz wird eher intuitiv gehandelt, ist aber fester Bestandteil in Leitlinien, Jugendleiterschulungen und der Präventionsschulung.

Bauliche Gegebenheiten:
Die Gebäude und Räume, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden, sind nicht immer geeignet z.B. Toilettenräume, Sakristei in Gmünd. Es muss hier besonders darauf geachtet werden, gezogene Grenzen nicht zu überschreiten. Es bedarf auch immer wieder der genauen Klärung, wer Zugang zu den pfarrlichen Räumen hat, wer einen Schlüssel besitzt und wie die zeitliche Nutzung der Räumlichkeiten geschieht (Schlüsselliste und Raumbelegungsplan).

Gefahrensituation:
Vor und nach Gruppentreffen von Kindern und Jugendlichen kommt es immer wieder vor, dass diese in Eigenverantwortung, ohne Aufsicht, auf den Gruppenbeginn warten oder alleine den Heimweg antreten. Diese Gefahrensituation sollte in Gesprächen mit den Eltern bewusst gemacht werden.
Die Eltern sollen auch wissen, wer die Leitung von der jeweiligen Gruppe hat.
Persönliche Eignung (§ 6 PrävO):

In unserer Pfarreiengemeinschaft wird bereits bei der Auswahl von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf geachtet, dass diese fachlich und persönlich dafür geeignet sind.

Durch die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses soll sichergestellt werden, dass kein Mitarbeiter rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt ist.

Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und nach diesem, wertschätzenden und auf Respekt basierenden Modell des Miteinander, handeln. Durch Ihre Unterschrift unter dem Verhaltenskodex verpflichten sie sich dafür.

Begleitende Schulungen und angemessene Sensibilisierung abhängig vom Einsatzgebiet sind verpflichtend, denn dadurch werden die Mitarbeitenden unterstützt und auf Ihre verbundenen Aufgaben vorbreitet und ausgebildet.

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung (§§ 8/9 PrävO):

Erweitertes Führungszeugnis
Als Träger von Maßnahmen mit Schutzbefohlenen in unterschiedlichsten Formen sind wir nach dem Bundeskinderschutzgesetz und nach PrävO dazu verpflichtet von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Personen, welche Maßnahmen mit Schutzbefohlenen betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen.

Die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern soll auch als klares, abschreckendes Signal an potentielle Täterinnen/Täter dienen. Es soll dadurch frühzeitig verhindert werden, dass verurteilte Täterinnen oder Täter Zugang zu Schutzbefohlenen in unserer Pfarreiengemeinschaft erhalten.

Eine genaue Aufstellung darüber, wer bei welcher Tätigkeit mit Schutzbefohlenen das erweiterte Führungszeugnis einzureichen hat, ist in der Anlage 1 aufgeführt.

Haupt-/ nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Pfarreiengemeinschaft
Bei den haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Dienst unserer Pfarreiengemeinschaft ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses mit Beginn der Tätigkeit verpflichtend. Die Anforderung Überwachung und Dokumentation der Ein-sichtnahme erfolgt durch das Pfarrbüro.

Ehrenamtlich Tätige
Grundsätzlich ist bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit anhand der Anlage 1 zu prüfen, ob die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig ist. Wenn danach das erweiterte Führungszeugnis eingesehen werden muss, erfolgt die Beantragung mit Aufnahme der ehren-amtlichen Tätigkeit und ist unmittelbar nach Eintreffen, spätesten jedoch nach 3 Monaten nach der Aufnahme der Tätigkeit und in jedem Fall vor Antritt einer Übernachtungsfahrt, vorzulegen.

Beantragung des Führungszeugnisses
Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt über die Wohnsitzgemeinde.

Die Anforderung ist im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit kostenfrei, wenn die „Bescheinigung zur Beantragung“ gemeinsam mit dem Anforderungsschreiben (Muster Anlage 5) eingereicht wird. Diese Unterlagen werden in unserer Pfarreiengemeinschaft durch das Pfarrbüro oder dem Pfarrer ausgestellt.

Der Versand des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die ehrenamtliche tätige Person. Diese hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die dafür zuständigen Personen der Pfarreien-gemeinschaft Einsicht nehmen können. Das Originalführungszeugnis bleibt jedoch immer im eigenen Besitz.

Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
In unserer Pfarreiengemeinschaft erfolgt die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis durch die Mitarbeiter im Pfarrbüro, dem Pfarren und der Präventionsfachkraft.
Die Einsichtnahme wird dokumentiert und die in der Dokumentation erhobenen Daten werden bis drei Monate nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit gespeichert (gem. Muster Anlage 7)

Die Dokumentationen über die Einsichtnahme werden der Präventionsfachkraft oder dem Pfarrer zur Verfügung gestellt und dort gesammelt und vertrauensvoll verwahrt.
Die Wiedervorlage zur Anforderung bzw. Erneuerung des Führungszeugnisses wird zukünftig zentral durch die Pfarreiengemeinschaft organisiert. Hierfür verantwortlich ist die Präven-tionsfachkraft oder der Pfarrer.

Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist wird ein entsprechendes Anforderungsschreiben erstellt und zusammen mit der „Bescheinigung zur Beantragung“ an den/die Ehrenamtlichen versandt.

Selbstauskunftserklärung
In unserer Pfarreiengemeinschaft werden alle Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen in Ihrem Tätigkeitsfeld umgehen, aufgefordert, einmalig die Selbstauskunftserklärung (Anlage 9) zu unterzeichnen. Diese wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Pfarreiengemeinschaft durch die Präventionsfachkraft vor Ort oder den Pfarrer vertrauensvoll aufbewahrt. Die Selbstauskunftserklärung wird ergänzt durch den Verhaltenskodex (Anlage 18), welcher von allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Kräften einzuhalten ist.

Unser Verhaltenskodex (§11 PrävO):

Der erarbeitete Verhaltenskodex umfasst verbindliche Verhaltensregeln für den Umgang in unseren Pfarreiengemeinschaft mit Kindern und Jugendlichen. Diese gelten ausnahmslos auf allen Veranstaltungen unseren Pfarreien, in allen Gruppen und bei allen Zusammenkünften. Er umschreibt das Miteinander, insbesondere der Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie allen anderen Schutzbedürftigen.

Der Verhaltenskodex soll von allen Mitarbeitenden durch Ihre Unterschrift anerkannt werden.

Durch Aushang, Veröffentlichung auf der Homepage und den „Präventionsordner“ wird gewährleistet, dass jeder Zugang zu den Unterlagen hat.

Verhaltenskodex für alle ehrenamtlich Tätigen in der Pfarreiengemeinschaft Pfatter – Geisling:
• Grenzen und Bedürfnisse des Gegenübers müssen beachtet und respektiert werden. Ich setze eigene Grenzen, wo sie notwendig sind.

• Ich kenne meine eigene Rolle und meine Funktion und verhalte mich entsprechend.

• Spiele, Methoden, Aktionen und Übungen werden so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche physisch und psychisch nicht überfordert werden.

• Ich erzwinge keinen Körperkontakt.

• Unerwünschte Berührungen sind nicht erlaubt, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe.

• Notwendiger Körperkontakt wie z.B. Trost, Erste Hilfe und Pflege muss auf das Notwendigste beschränkt werden.

• Schutzbefohlene dürfen in unbekleidetem Zustand weder beobachtet, fotografiert noch gefilmt werden.

• Jeder darf seine Intimsphäre selber bestimmen und ich achte darauf.

• Die Zimmer/ Zelte sind als Privatsphäre zu respektieren.
• Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz nehme ich wahr und an.

• Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation muss durch Wertschätzung geprägt sein. Ich achte auf Freundlichkeit bei Gesprächen, Gestik und Lautstärke.

• Sexualisierte Sprache, das Benutzen von anzüglichen Kosenamen oder herabsetzenden Spitznamen ist tabu. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.

• In der Gruppe gehe ich diskret mit intimen oder körperlichen Themen um.

• Der Einsatz von sozialen Netzwerken ist ein übliches Mittel, um Kontakt zu halten, zu informieren und zu kommunizieren. Ich teile/kommuniziere hier respektvoll, distanziert und vorbildlich.

• Ich mache Gruppenregeln, Konsequenzen und Autorität transparent.

• Konsequenzen müssen im direkten Bezug zu einem Regelverstoß stehen, angemessen und nicht demütigend sein.

• Geschenke müssen transparent vergeben werden, der finanzielle Rahmen sollte angemessen niedrig sein, sie müssen abgelehnt werden können und dürfen nicht an private Gegenleistungen geknüpft sein.

• An Veranstaltungen und Reisen sollen ausreichend Verantwortliche teilnehmen. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies bei Übernachtungen in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.

• Ich werde das Recht der mir anvertrauten Schutzbefohlenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt – sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art – ausüben.

• Es gibt keine Geheimnisse. Alles was ich sage oder tue darf weitererzählt werden.

Folgende Voraussetzungen und Handlungsempfehlungen werden für unsere Pfarreiengemeinschaft Pfatter-Geisling festgelegt:

Es sollen für Gruppenleiter Ministranten, Mesner/Mesnerinnen, Mutter-Kind-Gruppen-Leiterinnen, Helfer auf Aktionen und Fahrten mit Ministranten, für Erstkommunion und der Firmung folgende Unterlagen vorhanden sein bzw. angefordert werden:
• erweitertes Führungszeugnis, wenn im Prüfraster ja rauskommt
• Selbstverpflichtungserklärung – Langfassung unterschreiben
• Verhaltenskodex unterschreiben
• Präventionsschulung, wenn im Prüfraster ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird

Wie soll zukünftig wo gehandelt werden?
Grundsätzlich gilt immer, dass die Intimsphäre respektiert wird
Es wird kein diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten (auch verbal) akzeptiert
Als Erwachsener geht man immer als gutes Vorbild voran!

Mutter-Kind-Gruppen:
• Nach der Beendigung sofort alle Türen wieder zusperren (Gemeindesraum)
• Toilettengang der Kinder immer mit der Erziehungsperson

Sakristei:
• Mesner/in und andere Personen gehen nicht in die Ministranten-Sakristei bei Anwesenheit der Ministranten (Ausnahme Gmünd, hier gibt es keine eigene Ministranten-Sakristei)
• Beim An- und Ausziehen nur helfen, wenn das Kind/der Jugendliche es erlaubt bzw. darum bittet

Gruppenstunden Ministranten:
• Kinder während der Stunde immer beaufsichtigen (wenn möglich mind. zwei Leiter, -innen)
• Anwesenheit der Kinder kontrollieren (Anwesenheitsliste)
• Telefonnummer für eine Notfall bereithalten (Eintragung in die Anwesenheitsliste)
• Toilettengang sichern (zu zweit gehen oder Gruppenleiter steht vor der Tür)
• Jüngere Kinder sollen durch die Eltern abgeholt werden, ggf. warten bis alle Kinder abgeholt wurden
• Überprüfen, ob und wie die Kinder nachhause kommen

Ministranten Ausflüge/ Sonstige Aktivitäten der Ministranten
(z.B. Sternsingeraktion, RamaDama, Ratschn gehen, Rote Eier, Waffeln backen, Pfarrfest)
• Helfer werden über den Verhaltenskodex informiert und müssen diesem zustimmen
• Helfer werden vor den Aktionen und Fahrten festgelegt und den Eltern mitgeteilt
• Kinder durch Anwesenheitslisten kontrollieren (bei der Abfahrt und Rückfahrt)
• Die Helfer haben über die gesamte Dauer der Aktion die Aufsichtspflicht
• Betreuungszeiten genau klären (von wann bis wann), Kontaktaufnahme mit den Eltern per Whatsapp
• Überprüfen, ob und wie die Kinder nachhause kommen
• Für den Notfall werden die Telefonnummern der Eltern benötigt (Eintragung in der Anwesenheitsliste)
• Bei Übernachtungen:
o werden die Zimmer nur vom gleichen Geschlecht kontrolliert
o wenn Mädchen und Jungs dabei sind, müssen die Betreuer auch unterschiedlichen Geschlechts sein
o Sanitärräume dürfen nicht zeitgleich benutzt werden (von Betreuer und zu Betreuenden)
o Notfälle werden schriftlich dokumentiert (vor allem wenn eine Begleitperson alleine handeln muss, bedingt durch Gefahr für Leib und Leben)
o Körperkontakt wird auf das notwendigste Beschränkt, z.B. Erste Hilfe, Trost spenden

Erstkommunion und Firmung:
• Helfer werden über den Verhaltenskodex informiert und müssen diesem zustimmen
• Helfer werden vor den Aktionen und Fahrten festgelegt und den Eltern mitgeteilt
• Kinder durch Anwesenheitslisten kontrollieren (z.B. bei der Abfahrt und Rückfahrt)
• Telefonnummer für eine Notfall aufnehmen (Eintragung in die Anwesenheitsliste)
• Die Helfer haben über die gesamte Dauer der Aktion die Aufsichtspflicht
• Betreuungszeiten genau klären (von wann bis wann)
• Überprüfen, ob und wie die Kinder nachhause kommen

Verbände und Vereine, die kirchliche Räume nutzen, werden auf die Regeln aufmerksam gemacht und der Verhaltenskodex wird Ihnen ausgehändigt.

Beratung und Beschwerdewege (§ 10 PrävO):

Klare und nachvollziehbare Beschwerdewege sind notwendiger Bestandteil des Konzeptes.
Um sichergehen zu können, dass diese auch im Hinblick auf grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt genutzt werden, bedarf es alltagtaugliche Wege.

In unserer Pfarreiengemeinschaft besteht die Möglichkeit sich sowohl persönlich als auch anonym (z.B. Briefkasten, per Mail oder per Post) zu melden. Diese Meldungen werden von einer qualifizierten und vertrauenswürdigen Person entgegengenommen. Die Ansprechpartner werden ausgehängt und die Kinder darüber informiert. Bei Unwohlsein, Nachfragen oder Probleme können sich die Kinder oder die Eltern an Frau Brigitte Vilsmeier (Pfatter) bzw. Frau Evi Vogel (Geisling) wenden. Des Weiteren dürfen sich alle, vor allem Kinder und Jugendliche auch an eine andere Person ihres Vertrauens (z.B. Gruppenleiter) oder an unseren Seelsorger wenden.

Dr. Jean-René Mavinga Mbumba
Bramstraße 6, 93102 Pfatter
Telefonnummer: 09481/94000 oder 0174/7129660

Informieren Sie uns, wenn Ihnen ein Übergriff oder Grenzverletzung bekannt wird oder Sie einen Verdacht haben. Wir werden abhängig von der Situation alle Wege beschreiten, um angemessen und im Interesse der Betroffenen zu handeln.
Bei Unklarheiten wird umgehend Rat und Handelsempfehlungen beim diözesanen Missbrauchsbeauftragten eingeholt. Vor weiteren Schritten wird der oder die Betroffene im Vertrauen angehört.
Wer sich lieber an eine externe Stelle wenden möchte, dem stehen diverse kirchliche, staatliche oder freie Ansprechpartner und Beratungsstellen zur Verfügung:

Für sexuelle Gewalt – Missbrauchsansprechpartner fürs Bistum Regensburg:
Susanne Engl-Adacker Wolfgang Sill
Telefon: 0176-97928634 Telefon: 09633-9180759
E-Mail: s.engl-adacker@gmx.de E-Mail: wolfgang.sill@gmx.de

Für körperliche Gewalt fürs Bistum Regensburg:
Prof. Dr. Andreas Scheulen Tel.: 0911/4 611 226 info@kanzleischeulen.de

Externe Beratungsstellen z.B.:
Kinderschutzbund e.V. www.dksb.de Nummer gegen Kummer www.nummergegenkummer.de 0800/111 0 333 Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen 0941/24 171 MiM.Münchner Informationszentrum für Männer www.maennerzentrum.de 089/543 9556 Bundesweites Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800/2 255 530

Weitere Informationen unter: www.hilfeportal-missbrauch.

Nachhaltige Aufarbeitung und Qualitätsmanagement (§§ 12/13 PrävO):


Das Schutzkonzept lebt durch die Erfahrungen, die wir mit ihm machen. Deshalb ist die regelmäßige Überprüfung im Falle von Vorkommnissen, aber auch die standardmäßige Überprüfung nach mehreren Jahren vorgesehen und notwendig, damit eine glaubwürdige und effektive Umsetzung des Konzeptes erreicht wird.
Um Sicherzustellen, dass das Schutzkonzept alle Personengruppen erreicht und die Unterlagen auch in Notfällen verfügbar sind, wird die Pfarreiengemeinschaft
• das Schutzkonzept auf der Homepage veröffentlichen und aktuell halten

• in jeder Einrichtung wird ein Ordner „Prävention“ stehen, in dem finden sich neben dem Schutzkonzept, auch alle Anlagen. Dieser wird auch stets aktuell gehalten.

Die Fristen für Präventionsschulungen, Fortbildungen und Überprüfung des ISK, des Verhaltenskodex und der erweiterten Führungszeugnisse hält das Pfarrbüro fest und erinnert die Betroffenen

Nach einem Vorfall wird seitens der Pfarreiengemeinschaft überprüft, ob das Schutzkonzept für den jeweiligen Vorfall anwendbar bzw. nutzbar war und ob gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Maßnahmen zur Stärkung:

Das gesamte Schutzkonzept wird den Schutzbefohlenen über Aushang oder Auslage (Präventionsordner) bzw. durch Veröffentlichung im Internet zugänglich gemacht. Hierdurch soll das Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen alle haupt- und /oder ehrenamtlich Aktiven in Ihrer Arbeit mit den Schutzbefohlenen die Rechte dieser immer wieder situativ aufgreifen und entsprechend vermitteln.
Aus unserer Sicht ist erhöhte Aufmerksamkeit und Achtsamkeit der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen die beste Prävention gegen sexuelle Übergriffe.
Das Bewusstsein für dieses Verständnis nach innen aus außen zu stärken und unserer Angebote weiterzuentwickeln und auszubauen.

Aus- und Fortbildung (§§ 15/16 PrävO):

Ziele und Gründe
Alle Haupt-, neben- und Ehrenamtlichen, die im Kontakt mit Schutzbefohlenen sehen, werden in Schulungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt qualifiziert. Zu prüfen ist immer, wer in welchem Umfang geschult werden muss.
Die Mitarbeitenden sollen durch die Schulungen folgende Kenntnisse erwerben:
• ein rechtliches und fachliches Wissen zum Thema Kindeswohlgefährdung, insbesondere zu sexualisierter Gewalt
• erkennen von Gefährdungsmomenten
• die Präventionsmaßnahmen, damit sie handlungsfähig sind bei Vorkommnissen
• die Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten
Im Pfarrbüro wird ermittelt, welcher Bedarf von Aus- und Fortbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen, sowie der Präventionsfachkraft besteht.

Präventionsbeauftragte des Bistums Regensburg:
Frau Dr. Judith Helmig
Sekretariat Alexandra Wallbrun
Tel.: +49 941 597-1681
Telefonzeiten: Dienstag bis Freitag vormittags: 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag nachmittags: 13:00-16:00 Uhr
Email: kijuschu@bistum-regensburg.de
Ansprechpartner vor Ort (§ 10 PrävO):
In unserer Pfarreiengemeinschaft sind die Ansprechpartner:
Frau Brigitte Vilsmeier (Pfatter) und Frau Evi Vogel (Geisling)
Herr Pfr. Dr. Jean-René Mavinga Mbumba

Falls Sie noch Verbesserungsvorschläge haben, teilen Sie uns diese bitte mit. Nur wenn wir alle dieses Schutzkonzept verinnerlichen und leben, wird es allen beteiligten helfen.